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Zu Spät!!!

„Zu spät“ - Sie kennen das Lied von den Ärzten? Ja – dann wissen Sie ja bereits wie es nun um Sie steht.

Ihre Zeit ist bereits abgelaufen - um von der Steueramnestie 2004/2005 noch zu profitieren. Die Frist zur Abgabe der zu erstellenden Steuererklärungen endete am 31. März 2005 .

Wer heute sein steuerliches Gewissen erleichtern will, der kann nur noch auf die bewährte "Selbstanzeige" zurückgreifen.

Die Kassen des Staates sind immer noch leer, auch deshalb weil sich die Erwartungen des Staates zur Steueramnestie nicht erfüllt haben. Durch eine negative Öffentlichkeitsarbeit und nicht schlüssige Gesetzesbestimmungen (z.B. fehlende Abgeltungssteuer für Kapitalerträge wie in Österreich) hat es der Gesetzgeber versäumt, für eine in den Augen des Bürgers berechenbare Steuerpolitik für das zurückgekehrte (=gewaschene) Geld zu sorgen. Aktuelle Steuerkonzepte für eine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge (im Gespräch sind 25%) kommen zu spät. Wenn der Gesetzgeber - wie im ersten Entwurf im Sommer 2003 vorgesehen - die Steueramnestie mit einer Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte verknüpft hätte, dann wäre die Amnestie nach Meinung vieler Experten wesentlich erfolgreicher gewesen.

Begnadigung?

Sind Sie ein Pferd? “Nur Pferden gibt man den Gnadenschuss!“ Ebenso wie in dem bekannten Film von Sydney Pollack können Sie auf eine Begnadigung in Steuerstrafsachen nicht hoffen. Nein die Begnadigung gibt es praktisch nicht !

Tod?

Bis das der Tod uns scheidet? Vergessen Sie´s, der Staat kassiert auch über den Tod hinaus – zumindest dann wenn Ihre Erben das Erbe annehmen. Dann erben Sie auch Ihre Schulden – sprich auch die Steuerschulden die noch nach Ihrem Tod durch die von Ihnen durchgeführte Steuerhinterziehung vom Finanzamt entdeckt wird.