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Selbstanzeige – wann sinnvoll?

Der „Kick“ der Selbstanzeige ist die Straffreiheit des reuigen Steuersünders – zumindest unter bestimmten Vorraussetzungen. Um die Frage zu beantworten ob man eine Selbstanzeige beim Finanzamt abgeben soll oder nicht, stellt sich der Trickser die Frage wie hoch das Entdeckungsrisiko der „Tricksereien“ ist - und welche Konseqenzen der Selbstanzeige insgesamt folgen.

Auch Ihr „schlechtes Gewissen“ sollten Sie nicht vergessen – zumindest dann wenn Sie kein Zocker oder Profi sind und Sie das Tricksen bei der nächsten Betriebsprüfung keine ruhige Nacht mehr finden lässt, bzw. jeder Brief vom Finanzamt Ihren Herzschlag auf 240 bringt.

In vielen Fällen kann es sinnvoll sein reinen Tisch zu machen und dem Finanzamt berichtigte Steuern zu erklären. Das "schwarze" Geld ist dann für die Zukunft sauber und man kann ruhig schlafen, was der Gesundheit bekanntlich förderlich ist und oft mehr wert ist, als ein paar Tausender mehr oder weniger in der Schweiz oder Österreich.

Denken Sie bitte auch daran, dass Sie beim vererben mit Ihrem Schwarzgeld ein strafrechtlich bedeutendes Problem auf die Nachfolgegeneration abwälzen und diese dann den Erblasser eher negativ in Erinnerung behalten.

Wichtig, eine Selbstanzeige sollten Sie niemals ohne Rücksprache mit einem Rechtsanwalt/ Steuerberater durchführen. Sie sparen sonst an der falschen Stelle, da formell einiges zu beachten ist und Sie sich ja besser - und nicht schlechter stellen wollen.