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Steuerfahndung




Steuerfahndung

Sie sitzen mir Ihrer Liebsten friedlich beim Frühstück und überfliegen gerade die Tageszeitung. Es klingelt an der Haustür - Sie bitten Ihre Liebste den Kreislauf in Schwung zu bringen und zu schauen wer sich um diese Zeit schon bei Ihnen blicken lässt.

Ihre Frau kommt eiligen Schrittes wieder, in einem Grad der körperlichen Erregung den Sie Ihr gar nicht mehr zugetraut haben (Sie überlegen sich schon wann Sie Ihre Frau das letzte Mal so gesehen haben) - Ihre sich wiederholenden Worte beenden jedoch abrupt den süßen Gedanken und Sie fühlen sich plötzlich gar nicht mehr gut.

"Staatsanwalt - Steuerfahndung"....... Urplötzlich sind Sie hellwach, Adrenalin durchströmt elektrisierend jeden Winkel Ihres Körpers - Ihre Kehle vertrocknet, Ihr Körper fühlt sich plötzlich so schwer und im Geiste sehen Sie sich mit dem Rücken an der Wand an den Kleidungsstücken festgenagelt. Aber Sie sind ein Kämpfer.......

Die beiden Besucher zücken Ihre Dienstausweise, die Sie als Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft München sowie Ihn als Staatsanwalt der Ortsbehörde ausweisen, Sie begehren Einlass, den Sie Ihnen nach kurzem Zögern gewähren. Nachdem sich Ihre Hausangestellte in die Küche zurückgezogen hat wird Ihnen und Ihrer Frau offiziell erklärt, dass gegen Sie ein Strafverfahren wegen des Verdachts fortgesetzter Steuerhinterziehung eröffnet worden sei und übergeben Ihnen einen gerichtlichen Durchsuchungsbefehl. Dann erbittet die Staatsanwältin höflich um Zugang für die neun Fahndungsbeamten die sich teils vor der Haustür, dem Hintereingang und der Garage postiert haben.

Sie wollen zum Telefon greifen um Ihrer Sekretärin im Büro mitzuteilen, dass Sie heute etwas später kommen ..... als der Staatsanwalt beiläufig erwähnt, dass zeitgleich auch Ihre Betriebszentrale sowie die Außenstelle an der österreichischen Grenze Ort der Steuerfahndung sind und Kollegen von Ihm sich dort bereits eingefunden haben. Das Büro des Steuerberaters werde man in wenigen Minuten ebenfalls aufsuchen, um die dort befindlichen Akten sicherzustellen wozu er um Ihre Unterschrift auf der auf dem Tisch liegenden Formalie bittet. Weiter könnten Sie gerne einen Anwalt oder Steuerberater benachrichtigen - man würde dann mit dem Beginn der Durchsuchung bis zu dessen Eintreffen warten. Ihre Frau neben Ihnen wird ganz schwach und muss zur Toilette, wohin Sie eine Beamtin begleitet......

Daraufhin verlieren Sie für einen Moment die Fassung und fangen an die Beamten zu beschimpfen und sich zu beschweren das ausgerechnet gegen Sie - einen erfolgreichen Geschäftsmann und in der Gemeinde angesehen fürs Gemeinwohl immer wieder sorgenden Bürger - zu verdächtigen.




Neugierig? Die Geschichte könnte sich weiter wie folgt abspielen:


Die Beamten, offensichtlich an solche Reaktionen gewöhnt - bleiben verhältnismäßig höflich, weisen dezent auf die strafmindernde Möglichkeit der Kooperation hin.

Der herbeigerufene Anwalt hat zunächst alle Hände voll zu tun, um den Verdächtigen zu beruhigen. Zusammen mit Ihm geht er sorgfältig den Eröffnungsbeschluss und den Durchsuchungsbefehl durch. Dabei stellt sich heraus, dass Kernpunkt der Vorwürfe eine Schweizer Stiftung ist.

Daraufhin fängt der Hausherr an, sich laienhaft zu verteidigen, ohne dass sein Anwalt ihn daran hintern kann. Diese Stiftung habe seine Mutter, die vor 2 Jahren ohne Testament verstorben war, schon 2001 gegründet und Ihm dann übertragen. Ziel dieser Aktion sei die Enterbung seines Bruders gewesen - der keinen standesgemäßen Lebenswandel führt - und es sollte keinesfalls Steuerhinterziehung begangen werden. Die Treuhänder hätten ihm wiederhohlt versichert das nach schweizer Recht alles in Ordnung ist.

Gegen den Rat seines Anwaltes verweigert er den Beamten, die sein Testament suchen in dem Sie Hinweise auf schwarze Auslandskonten vermuten, die Öffnung des Safes. Der Safe wird deshalb amtlich versiegelt. Kurze Zeit später, als der Ehemann sich unbeobachtet fühlt, reißt er den Depotauszug der Schweizer Bank aus der Mappe "Im Falle meines Todes" heraus.

Der Versuch den Depotauszug in der Hosentasche verschwinden zu lassen wird von einem Fahndungsbeamten bemerkt. Bei der daraufhin durchgeführten Leibesvisitiation wird das Dokument sichergestellt und der Hausherr wird wegen Verdunklungsgefahr vorläufig festgenommen. In Begleitung von zwei Beamten wird der Ehemann mit dem herbeigerufenen Polizeiwagen vor den Augen der neugierigen Nachbarn in Untersuchungshaft abgeführt. Nach einer ungemütlichen Nacht im Gefängnis in der Nähe einer Ausnüchterungszelle, verlangt er schon bei der morgendlichen Aufschließung nach dem Staatsanwalt, der erstaunlich gut über die einzelnen Umstände des Falles informiert ist und legt ein umfassendes Geständnis ab.

Er wird später nach einer öffentlichen Verhandlung mit großem Presserummel zu 8 Monaten Gefängnis auf Bewährung und einer hohen Geldstrafe verurteilt. Im Verfahren stellte sich heraus, dass ein früherer Mitarbeiter aus Rache für die abgelehnten Gehaltserhöhungen eine Diskette mit Transaktionsdaten des Schweizer Bankkontos dem Finanzamt mitgeteilt hat.

Das ganze schweizer Geld und mehr - geht an Einkommen- und Erbschaftsteuer sowie einem größeren Zinsbetrag auf diese Steuer drauf. Schlimm genug verlangt sein Bruder unbeschadet dieses Verlustes seinen Anteil an dem schweizer Erbe.


Fazit:

Dumm gelaufen - oder alles falsch gemacht?!?

Beides - in einem Steuerfahndungsverfahren ist oberste Pflicht der Betroffenen Ruhe zu bewahren, in der Sache konsequent zu schweigen, höfliche Konservation zu betreiben und dem Rechtsanwalt oder Steuerberater unbedingt zu folgen.

Alle vorhandenen, den Fall betreffende Unterlagen sollten sofort nach Fotokopie - geschlossen herausgegeben werden, um Zufallsfunde zu vermeiden.

Für die Selbstanzeige ist es jetzt zu spät - aber es gilt "in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten)" - Ob und zu welchem Zeitpunkt eine Aussage/Geständnis von Ihnen sinnvoll ist, müssen Sie mir Ihrem Rechtsanwalt oder Steuerberater besprechen.